Laut der Leitsätze für Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse ist Speiseeis:
eine zufolge einen Gefrierprozeß bei der Anfertigung in einen festen oder pastenartigen Zustand, z.B. Softeis, gebrachte Zubereitung, die gefroren in den Koitus gebracht wird und dazu greifbar ist, in diesem Beschaffenheit verzehrt zu werden; im aufgetauten Zustand verliert Eis seine Form und verändert sein bisheriges Gefüge.
Speiseeis wird namentlich hergestellt wünscher Anwendung von Milch, Milcherzeugnissen, Ei, Zuckerarten, Honig, Trinkwasser, Früchten, Butter, Pflanzenfetten, Aromen und färbenden Lebensmitteln. Abhängig von der jeweiligen Speiseeissorte und dem Geschmacksrichtung werden auch alternative Inhaltsstoffe verwendet.
Nach der deutschen Legislative werden 9 Speiseeissorten unterschieden:
Kremeis, Cremeeis, Eierkremeis, Eiercremeeis enthält wenigstens 50 Perzentil Milch und auf einen Liter Kuhmilch immerhin 270g Vollei oder 90g Eigelb. Es enthält kein zusätzliches Wasser.
In Fruchteis beträgt der Anteil an Obst wenigstens 20 Prozent. Bei Fruchteis aus Zitrusfrüchten, anderen sauren Früchten mit einem titrierbaren Säuregehalt im Saft von mindestens 2,5 Prozent, berechnet als Zitronensäure, beträgt der Quote an Obst mindestens 10 Prozent.
Rahmeis, Sahneeis, Fürst Pückler Eis enthält zumindest 18 Perzentil Milchfett aus der bei der Anfertigung verwendeten Sahne (Rahm).
Milcheis enthält mindestens 70 Prozentzahl Milch.
Eiskrem, Eiscreme enthält mindestens 10 Perzentil der Kuhmilch entstammendes Fett.
Fruchteiskrem, Fruchteiscreme enthält mindestens 8 Prozent der Kuhmilch entstammendes Fett und einen spürbar wahrnehmbaren Fruchtgeschmack.
Einfacheiskrem, Einfacheiscreme enthält immerhin 3 Perzentil der Kuhmilch entstammendes Fett.
Eis mit Pflanzenfett enthält zumindest 3 Perzentil pflanzliches Fett und gegebenenfalls einen intensiv wahrnehmbaren Fruchtgeschmack.
In (Frucht)-Sorbet beträgt der Kontingent an Obst zumindest 25 Prozent.
Bei Sorbets aus Zitrusfrüchten oder anderen sauren Früchten mit einem titrierbaren Säuregehalt im Saft von mindestens 2,5 Prozent, berechnet als Zitronensäure, beträgt der Anteil an Frucht wenigstens 15 Prozent.
Milch oder Milchbestandteile werden nicht verwendet.
(Quelle: Leitsätze für Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse)
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Laut der Leitsätze für Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse ist Speiseeis:
eine zufolge einen Gefrierprozeß bei der Anfertigung in einen festen oder pastenartigen Zustand, z.B. Softeis, gebrachte Zubereitung, die gefroren in den Koitus gebracht wird und dazu greifbar ist, in diesem Beschaffenheit verzehrt zu werden; im aufgetauten Zustand verliert Eis seine Form und verändert sein bisheriges Gefüge.
Speiseeis wird namentlich hergestellt wünscher Anwendung von Milch, Milcherzeugnissen, Ei, Zuckerarten, Honig, Trinkwasser, Früchten, Butter, Pflanzenfetten, Aromen und färbenden Lebensmitteln. Abhängig von der jeweiligen Speiseeissorte und dem Geschmacksrichtung werden auch alternative Inhaltsstoffe verwendet.
Nach der deutschen Legislative werden 9 Speiseeissorten unterschieden:
Kremeis, Cremeeis, Eierkremeis, Eiercremeeis enthält wenigstens 50 Perzentil Milch und auf einen Liter Kuhmilch immerhin 270g Vollei oder 90g Eigelb. Es enthält kein zusätzliches Wasser.
In Fruchteis beträgt der Anteil an Obst wenigstens 20 Prozent. Bei Fruchteis aus Zitrusfrüchten, anderen sauren Früchten mit einem titrierbaren Säuregehalt im Saft von mindestens 2,5 Prozent, berechnet als Zitronensäure, beträgt der Quote an Obst mindestens 10 Prozent.
Rahmeis, Sahneeis, Fürst Pückler Eis enthält zumindest 18 Perzentil Milchfett aus der bei der Anfertigung verwendeten Sahne (Rahm).
Milcheis enthält mindestens 70 Prozentzahl Milch.
Eiskrem, Eiscreme enthält mindestens 10 Perzentil der Kuhmilch entstammendes Fett.
Fruchteiskrem, Fruchteiscreme enthält mindestens 8 Prozent der Kuhmilch entstammendes Fett und einen spürbar wahrnehmbaren Fruchtgeschmack.
Einfacheiskrem, Einfacheiscreme enthält immerhin 3 Perzentil der Kuhmilch entstammendes Fett.
Eis mit Pflanzenfett enthält zumindest 3 Perzentil pflanzliches Fett und gegebenenfalls einen intensiv wahrnehmbaren Fruchtgeschmack.
In (Frucht)-Sorbet beträgt der Kontingent an Obst zumindest 25 Prozent.
Bei Sorbets aus Zitrusfrüchten oder anderen sauren Früchten mit einem titrierbaren Säuregehalt im Saft von mindestens 2,5 Prozent, berechnet als Zitronensäure, beträgt der Anteil an Frucht wenigstens 15 Prozent.
Milch oder Milchbestandteile werden nicht verwendet.
(Quelle: Leitsätze für Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse)
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