Die Novel Food Gesetz der EU

Nach der Novel Food Gesetz der EU (eigentlich "Verordnung über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten"), die seit Frühjahr 1997 gilt, muss jedes Unternehmen, das ein neues Nahrung bzw. einen neuen Additiv auf den Markt bringen möchte, jene Entschluss zunächst der für Nahrung und Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörde seines Landes unterbreiten. Eine solche Behörde gibt es in jedem EU-Land. Die Ergebnisse diese Analyse werden auch den Behörden der anderen Länder auf grund Akzeptanz oder Verweigerung zugänglich gemacht.

Falls das Lebensmittel von den anderen Ländern abgelehnt wird, wird der Fall dem SCF (Scientific Committee on Food) unterbreitet, das von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde und das höchste EU-Gremium für Lebensmittelsicherheit ist. Dieses Gremium unabhängiger Experten untersucht alle mit der Gesundheit der Abnehmer und der Lebensmittelsicherheit zusammenhängenden Befragen und schaulustig sich namentlich für Ausfragen der Toxikologie und Gesundheitspflege bei der Lebensmittelproduktion. Jene große Quantität unabhängiger Behörden bei der Prüfung von Lebensmitteln soll die größtmögliche BüRgschaft der Verbraucher in punkto neuer Viktualien bieten.

Die Novel Food Gebot ist laut der EU anzuwenden auf:

"...das In Umlauf Bringen von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten in der Gemeinschaft, die in dieses bisherig noch un in nennenswertem Umfang für den menschlichen Aufnahme verwendet wurden und die unter nachstehende Gruppen von Erzeugnissen fallen:
a) Esswaren und Lebensmittelzutaten, die erblich veränderte Organismen im Sinne der Verordnung 90/220/EWG beinhalten oder aus solchen bestehen;
b) Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die aus hereditär veränderten Organismen hergestellt wurden, solche nichtsdestotrotz nicht enthalten;
c) Nahrungsmittel und Lebensmittelzutaten mit neuer oder gezielt modifizierter primärer Molekularstruktur;
d) Viktualien und Lebensmittelzutaten, die aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen existenz oder aus diesen einsam worden sind;
e) Essen und Lebensmittelzutaten, die aus Pflanzen leben oder aus Pflanzen verlassen worden sind, und aus Tieren isolierte Lebensmittelzutaten, außer Essen oder Lebensmittelzutaten, die mit herkömmlichen Vermehrungs- oder Zuchtmethoden gewonnen wurden und die erfahrungsgemäß als unbedenkliche Esswaren gelten können;
f) Nahrung und Lebensmittelzutaten, bei deren Erzeugung ein non übliches Arbeitsgang angewandt worden ist und bei denen dieses Arbeitsgang eine bedeutende Veränderung ihrer Zusammensetzung oder der Anlage der Nahrungsmittel oder der Lebensmittelzutaten bewirkt hat, was sich auf ihren Nährwert, ihren Stoffwechsel oder auf die Quantität unerwünschter Stoffe im Nahrung auswirkt."

(Quelle: Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europaeischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 ueber neuartige Essen und neuartige Lebensmittelzutaten
Amtsblatt Nr. L 043 vom 14/02/1997 S. 0001 - 0006
)

Die Novel Food Gesetz der EU

Nach der Novel Food Gesetz der EU (eigentlich "Verordnung über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten"), die seit Frühjahr 1997 gilt, muss jedes Unternehmen, das ein neues Nahrung bzw. einen neuen Additiv auf den Markt bringen möchte, jene Entschluss zunächst der für Nahrung und Lebensmittelsicherheit zuständigen Behörde seines Landes unterbreiten. Eine solche Behörde gibt es in jedem EU-Land. Die Ergebnisse diese Analyse werden auch den Behörden der anderen Länder auf grund Akzeptanz oder Verweigerung zugänglich gemacht.

Falls das Lebensmittel von den anderen Ländern abgelehnt wird, wird der Fall dem SCF (Scientific Committee on Food) unterbreitet, das von der Europäischen Kommission eingerichtet wurde und das höchste EU-Gremium für Lebensmittelsicherheit ist. Dieses Gremium unabhängiger Experten untersucht alle mit der Gesundheit der Abnehmer und der Lebensmittelsicherheit zusammenhängenden Befragen und schaulustig sich namentlich für Ausfragen der Toxikologie und Gesundheitspflege bei der Lebensmittelproduktion. Jene große Quantität unabhängiger Behörden bei der Prüfung von Lebensmitteln soll die größtmögliche BüRgschaft der Verbraucher in punkto neuer Viktualien bieten.

Die Novel Food Gebot ist laut der EU anzuwenden auf:

"...das In Umlauf Bringen von Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten in der Gemeinschaft, die in dieses bisherig noch un in nennenswertem Umfang für den menschlichen Aufnahme verwendet wurden und die unter nachstehende Gruppen von Erzeugnissen fallen:
a) Esswaren und Lebensmittelzutaten, die erblich veränderte Organismen im Sinne der Verordnung 90/220/EWG beinhalten oder aus solchen bestehen;
b) Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die aus hereditär veränderten Organismen hergestellt wurden, solche nichtsdestotrotz nicht enthalten;
c) Nahrungsmittel und Lebensmittelzutaten mit neuer oder gezielt modifizierter primärer Molekularstruktur;
d) Viktualien und Lebensmittelzutaten, die aus Mikroorganismen, Pilzen oder Algen existenz oder aus diesen einsam worden sind;
e) Essen und Lebensmittelzutaten, die aus Pflanzen leben oder aus Pflanzen verlassen worden sind, und aus Tieren isolierte Lebensmittelzutaten, außer Essen oder Lebensmittelzutaten, die mit herkömmlichen Vermehrungs- oder Zuchtmethoden gewonnen wurden und die erfahrungsgemäß als unbedenkliche Esswaren gelten können;
f) Nahrung und Lebensmittelzutaten, bei deren Erzeugung ein non übliches Arbeitsgang angewandt worden ist und bei denen dieses Arbeitsgang eine bedeutende Veränderung ihrer Zusammensetzung oder der Anlage der Nahrungsmittel oder der Lebensmittelzutaten bewirkt hat, was sich auf ihren Nährwert, ihren Stoffwechsel oder auf die Quantität unerwünschter Stoffe im Nahrung auswirkt."

(Quelle: Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europaeischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 ueber neuartige Essen und neuartige Lebensmittelzutaten
Amtsblatt Nr. L 043 vom 14/02/1997 S. 0001 - 0006
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